Stornoregelung

Stornoregelung

Stand: August 2022


1. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf dem Schachenhaus gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.


2. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:


Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes: kostenfrei

Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn des Aufenthaltes: die Hälfte des Betrages für die Übernachtung incl. Frühstück

Bei Rücktritt ab 2 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes bzw. bei Nichtantritt: der komplette Betrag für die Übernachtung incl. Frühstück


3. Die Bezahlung für die gebuchte(n) Übernachtung(en) incl. Frühstück erfolgt per Vorkasse auf unser Bankkonto. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden geleistete Zahlungen mit den Stornogebühren verrechnet.


4. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Todesfall in der Familie
  • Zustieg aufgrund alpiner Gefahren nicht möglich (z. B. Lawinengefahr)


5. Erfolgt die Ankunft nach 18 Uhr, muss uns dies schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Wer am Buchungstag nicht bis spätestens 18 Uhr bei uns eingetroffen ist, bzw. uns nicht telefonisch mitteilt dass er später kommt, muss damit rechnen dass das Lager / Zimmer kurzfristig anderweitig vergeben wird. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, das dem Pächter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

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